Landkreis aktuell

Änderungen der Corona-Verordnung des Landes zum 1. Dezember 2020


Die weiter hohen Infektionszahlen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.

Die seit 2. November 2020 geltenden Maßnahmen haben das Ziel, die besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens im Bund sowie in Baden-Württemberg umzukehren, nicht erreicht. Daher haben am 25. November 2020 die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin die Verlängerung dieser Maßnahmen sowie weitergehende Schutzmaßnahmen vereinbart.

Die Regelungen der Verordnung auf einen Blick

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orona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 1.12.2020

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ragen und Antworten zur Corona-Verordnung


Quelle: www.baden-wuerttemberg.de (30.11.2020)

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