Landkreis aktuell

Lockdown in Baden-Württemberg - Infos zu privaten Ansammlungen



 Alle aktuellen Infos gibt es auf www.baden-wuerttemberg.de


Rechtliche Fragen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beantworten Mitarbeiter das Landratsamts Reutlingen unter der Nummer 07121 480 1970 von Montag bis Freitag zu den üblichen Sprechzeiten.

Vermehrt gehen Nachfragen zu den derzeit gültigen Regelungen zu privaten Ansammlungen ein, die das Landratsamt Reutlingen gerne telefonisch beantwortet. 

Gerne helfen wir auch mit einer Übersicht weiter, die erklärt, was wann gilt.

Übersicht zu privaten Ansammlungen

Wir weisen darauf hin, dass es sich um die derzeit gültige Rechtslage (CoronaVO vom 16.12.2020) handelt und die aktuelle Verordnung nur bis 10. Januar 2021 gültig ist. Aufgrund der dynamischen Lage können sich zwischenzeitlich sowie anschließend Änderungen ergeben.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0