Landkreis aktuell

Leistungen für Kinder und Jugendliche


10 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Verbesserungen bei Lernförderung und Mittagessen
 
Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es seit 10 Jahren. Bildungs- und Teilhabepaketleistungen kommen Kindern und Jugendlichen zu Gute, die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II; XII, Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag erhalten.
 
Ab dem 1. März gibt es im Landkreis Reutlingen Änderungen bei der Kostenübernahme von Mittagsverpflegung und Lernförderung. Für eine angemessene Lernförderung werden ab 1. März pro Zeitstunde bis zu 22 Euro bezuschusst, unabhängig davon, ob es sich bei dem Leistungserbringer um eine Privatperson oder einen gewerblichen Anbieter handelt. Bei der Kostenübernahme der Mittagsverpflegung erhöht sich ab dem 1. März der abrechenbare Aufwand je Mittagessen auf maximal 6,75 EUR. Schon ausgegebene Gutscheine werden nicht ersetzt. Sollten sich zukünftig Kosten für ein Mittagessen über die in einem schon ausgegebenen Gutschein genannten 5,50 EUR ergeben, so können entstehende Aufwendungen für Zeiten ab dem 1. März mit bis zu 6,75 EUR je Mittagessen abgerechnet werden.
 
Weiterhin sind für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (JobCenter) und SGB XII (Kreissozialamt oder Sozialamt Stadt Reutlingen) die Leistungen vom Grundantrag umfasst. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag dagegen müssen je nach Ihrem Wohnort einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Kreissozialamt oder beim Sozialamt der Stadt Reutlingen stellen.
 
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes lohnen sich. Ein Antrag und soweit erforderlich weitere Nachweise sind nicht so bürokratisch wie vermutet. Es wird empfohlen diese Unterstützung für Kinder/Jugendliche in Anspruch zu nehmen, weil die Unterstützung einiges ermöglicht.
 
So gibt es zum Beispiel:
  • Unterstützung bei einer Klassenfahrt der Schule,
  • Unterstützung von Ausflügen der Schule oder des Kindergartens
  • Eine Schulmittelpauschale mit derzeit 154,50 Euro im Kalenderjahr
  • Unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten für den Bus oder Zug zur Schule
  • Unterstützung bei einer angemessenen Lernförderung
  • Einen Gutschein für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten
  • Eine Teilhabeleistung für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur oder Geselligkeit mit monatlich 15 Euro.
 
Nähere Informationen gibt es hier.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0