Landkreis aktuell

REACT-EU-Mittel zu vergeben


330.000 EUR - REACT - EU- Regionale Mittel zu vergeben

 
In Corona-Zeiten werden benachteiligte junge Menschen sowie arbeitsmarktentfernte Langzeitarbeitslose bzw. langleistungsbeziehende Menschen Projekte mit der REACT -EU - Regionale Förderung unterstützt. Dem Landkreis Reutlingen stehen für den Zeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2022 aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt der Gebiete Europas (REACT-EU) ungebundene und von einer Kofinanzierung unabhängige Mittel in Höhe von insgesamt 330.000 Euro im Rahmen der regionalisierten Förderung für Projekte zur Verfügung.
 
Wofür diese Mittel eingesetzt werden, entscheidet der regionale ESF-Arbeitskreis. Entsprechend der aktuellen Situation im Landkreis Reutlingen hat dieses Expertengremium die REACT- EU- Arbeitsmarktstrategie beschlossen und spezifische Ziele mit entsprechenden Zielgruppen festgelegt.
 
Demnach können Projekte aus der bisherigen ESF Vorgaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, gefördert werden. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Vermeidung von Schulabbruch und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Ebenso können drei neue Ziele bedient werden:
  • Digitalisierung in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege;
  • Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung und
  • Unterstützung von Beschäftigung, Wirtschaft und Kultur
Wichtige Zielgruppen für die regionale Förderung sind benachteiligte junge Menschen sowie arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose bzw. langleistungsbeziehende Menschen.
 
Für die Förderung im Rahmen des REACT - EU gilt der Grundsatz, dass die Querschnittsziele Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen dieser Förderung ist eine Vollfinanzierung von Maßnahmen möglich. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden liegt bei mindestens 10 Personen je Vorhaben.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil-)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Projektförderanträge können bis spätestens 31. März 2021 eingereicht werden. Dies ist ausschließlich mit dem webbasierten ELAN Antragsverfahren möglich. Zugang zu ELAN und weitere Informationen hierzu sowie zum REACT- EU, insbesondere die Auswahlkriterien für Projekte, sind unter www.esf-bw.de zu finden. Es wird darum gebeten, eine Mehrfertigung des Förderantrages bei der Geschäftsstelle ESF Landkreis Reutlingen einzureichen. Die REACT- EU -Arbeitsmarktstrategie mit Details zur Analyse der Ausgangslage und weitere Informationen sind auf www.kreis-reutlingen.de unter ESF zu finden.
Für Fragen und weitere Informationen steht Anna Schneider, Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds im Landratsamt Reutlingen, unter Tel. 07121-480-4011 oder per E-Mail: sozialdezernat(at)kreis-reutlingen.de. zur Verfügung.


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