Landkreis aktuell
Ab Dienstag, 23. März 2021: Im Landkreis Reutlingen tritt die Corona-Notbremse in Kraft
21.03.2021
Unter anderem gilt folgendes:
- Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
- Im Einzelhandel darf kein „Click+Meet“ mehr angeboten werden.
- Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen.
- Ebenfalls schließen müssen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten schließen.
- Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport.
Weitere Informationen und die Details zu den Regelungen finden sich auf der Homepage des Sozialministeriums unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Sinkt die Inzidenz fünf Tage in Folge wieder unter 100, treten die Verschärfungen wieder automatisch außer Kraft.