Landkreis aktuell

Ab Dienstag, 23. März 2021: Im Landkreis Reutlingen tritt die Corona-Notbremse in Kraft


Unter anderem gilt folgendes:

  • Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
  • Im Einzelhandel darf kein „Click+Meet“ mehr angeboten werden.
  • Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen.
  • Ebenfalls schließen müssen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten schließen.
  • Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport.

Weitere Informationen und die Details zu den Regelungen finden sich auf der Homepage des Sozialministeriums unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
 
Sinkt die Inzidenz fünf Tage in Folge wieder unter 100, treten die Verschärfungen wieder automatisch außer Kraft.



  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0