Landkreis aktuell
Landratsamt Reutlingen versendet Abfallgebührenbescheide an Grundstückseigentümer
In den kommenden Tagen versendet das Landratsamt Reutlingen rund 40.000 Abfallgebühren-bescheide an die Grundstückseigentümer in seinem Entsorgungsgebiet, also ohne die Städte Metzingen, Pfullingen und Reutlingen. Den Bescheiden ist die Abrufkarte für eine gebührenfreie Sperrmüllabholung beigelegt.
Gebührenerhöhung ab 2022
Nachdem die Abfallgebühren nun sechs Jahre in Folge konstant gehalten werden konnten, müssen diese ab dem Jahr 2022 angehoben werden. Gründe für die Gebührenerhöhung sind zum einen starke Mengensteigerungen, zum Beispiel beim Restmüll und beim Grüngut. Zum anderen sind kräftige Preissteigerungen bei Sammlung und Verwertung zum Beispiel von Restmüll auszugleichen.
Durch individuelles Verhalten kann Einfluss auf die Abfallgebühr genommen werden, indem durch konsequente Mülltrennung die Müllmenge reduziert und nur volle Behälter zur Abholung bereitgestellt werden.
eBürgerservice der Abfallwirtschaft
Mit dem eBürgerservice der Abfallwirtschaft können die Bürgerinnen und Bürger bequem von zu Hause aus oder von unterwegs Eigentümerwechsel anzeigen, als Privathaushalte Sperrmüll beantragen, Neuanmeldung und Abmeldung vornehmen, Behälter bestellen, abbestellen oder tauschen und vieles mehr. Außerdem können Leerungsdaten erfragt, Bankdaten geändert und Anfragen direkt an die Abfallwirtschaft gestellt werden.
Der eBürgerservice ist über die Homepage des Landkreises auf www.kreis-reutlingen.de/abfallentsorgung/eBuergerservice mit dem Buchungszeichen und dem individuellen Zugangscode abrufbar.
Infos telefonisch und per E-Mail
Bei Fragen zum Gebührenbescheid geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landratsamts gerne Auskunft. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin ist rechts oben auf dem Gebührenbescheid abgedruckt.