Landkreis aktuell

Ausschreibungsstart: Europäischer Sozialfonds (ESF Plus) fördert innovative Beschäftigungsprojekte


Ausschreibung für 2023 beginnt

Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) wieder Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, zu fördern. Ein weiteres Förderziel ist die Vermeidung von Schulabbruch und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Für die Förderphase stehen dem Land Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von circa 179 Millionen Euro zur Verfügung. Auf den Landkreis Reutlingen entfallen im Jahr 2023 rund 267.070 EUR.

Die Förderung erfolgt durch die Landeskreditbank auf der Grundlage des Votums eines Arbeitskreises mit Akteuren aus dem Landkreis Reutlingen aus den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beruf.

Zur strategischen Planung der Strukturfondsperiode 2021 bis 2027 hat das Land Baden-Württemberg das sogenannte Operationelle Programm (OP) „ESF Plus“ ausgearbeitet. Es setzt die Förderrichtlinien der EU, des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg um und baut zugleich auf den aktuellen Gegebenheiten in Baden-Württemberg auf. Das Programm ist im Internet unter https://www.esf-bw.de abrufbar.

Schwerpunkte im Landkreis Reutlingen

Der regionale Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds im Landkreis Reutlingen hat eine Arbeitsmarktstrategie erarbeitet, die Grundlage für die Ausschreibung von Projekten im Jahr 2023 ist. Deren Schwerpunkte sind:

Langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen auch außerhalb SGB-Leistungsbezug, insbesondere

- Ältere Arbeitslose (Ü 55) im SGB II und SGB III;

- Frauen im SGB II und SGB III;

- Langzeitarbeitslose im SGB II und SGB III;

- Jüngere Arbeitslose (U 25);

- ausländische Arbeitslose Frauen im SGB II und SGB III;

- Personen mit Schwerbehinderung im SGB II und SGB III;

Die geförderten Projekte sollen eine arbeitsplatzbezogene, praktische Beschäftigung sowie eine persönliche Begleitung während der Maßnahmendauer und ganzheitliche Ansätze unter Einbeziehung der gesamten Lebenssituation der Zielpersonen umfassen. Außerdem sollen die Projekte eine motivierende Lebensperspektive vermitteln und auf eine Perspektive für Ausbildung und Erwerbstätigkeit hinwirken.

Geförderte Projekte sollen Migrantinnen und Geflüchtete an geeignete Ausbildungs-/Arbeitsmarkt-Maßnahmen heranführen.

Schülerinnen und Schüler, ab der Jahrgangsstufe 5, die von Schulversagen bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist; marginalisierten junge Menschen bzw. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Ausbildungsförderung nicht erreicht werden, insbesondere

- junge Frauen im SGB II und SGB III;

- entkoppelte ggf. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen;

- junge Geflüchtete;

- Schüler mit und ohne Hauptschulabschluss und ausländische Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund.                 

          

Wünschenswert sind insbesondere auch Projekte für junge Menschen, die durch niederschwellige praxisbezogene Angebote insgesamt zur individuellen Stabilisierung beitragen. Weiterhin soll durch die geförderten Projekte die Ausbildungsreife und -fähigkeit erhöht und auf eine passgenaue und anschlussfähige Perspektive für Ausbildung und Beruf hingewirkt werden.

Die Projekte sollen vorrangig die speziellen Bedürfnisse und Probleme insbesondere von Jungen, aber auch von Mädchen berücksichtigen, sowie ganzheitliche Angebote unter Einbeziehung der Familie umfassen.

Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden liegt bei mindestens 10 Personen je Vorhaben.

Projekte können grundsätzlich bis zu 40 % aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 % sein.

Die Förderanträge müssen über das Elektronische Antragsformular (ELAN) des ESF in Baden-Württemberg erstellt werden.  Für die Antragstellung drucken Sie das Formular bitte vollständig aus und senden es unterschrieben in zweifacher Ausfertigung (nicht gebunden und nicht geheftet) an die

L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Die Anträge müssen bis zum 15. September 2022 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein.

Die Projektträger werden gebeten, gleichzeitig eine unterschriebene Mehrfertigung beim Landratsamt Reutlingen – Sozialdezernat, - Geschäftsstelle „Europäischer Sozialfonds“, Bismarckstraße 14, 72764 Reutlingen einzureichen.

Weitere Informationen für interessierte Projektträger gibt es bei der

Geschäftsstelle des Arbeitskreises ESF: Landratsamt Reutlingen, Sozialdezernat, Bismarckstr. 14, 72764 Reutlingen,

Telefon (07121) 480-4011, Fax (07121) 480-1813, oder per

E-Mail: sozialdezernat(at)kreis-reutlingen.de.

Weitere Informationen sowie das aktuelle Antragsformular stehen auf

der Homepage https://www.esf-bw.de zum Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0