Landkreis aktuell

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schlössleskurve


In der sogenannten Schlössleskurve (L 380a/K 6712) gilt seit letztem Freitag, 17. Februar 2023, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h statt wie bisher 70 km/h. Zusätzlich wurde aus Richtung Metzingen-Neuhausen ein Schild zur Vorankündigung der Vorfahrtsregelung aufgestellt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Unfallzahlen sowie auch Folgen eines möglichen Unfalls zu reduzieren.

Im Jahr 2020 wurde die Schlössleskurve umgebaut. Dies umfasste die Einrichtung einer "Lückenampel" sowie die Änderung der Verkehrsbeziehungen hinsichtlich der Vorfahrtsregelung.  Seit dem Umbau führt die vorfahrtsberechtigte Straße von Dettingen/Erms zur B 28 und der aus Metzingen-Neuhausen kommende Verkehr muss die Vorfahrt gewähren.

Seither ist in der Schlössleskurve eine erhöhte Unfallträchtigkeit festzustellen. Die Unfälle wurden anhaltend ausgewertet und das jeweilige Unfallgeschehen analysiert. Aufgrund dessen hat Anfang Februar 2023 ein weiterer Austausch zwischen dem Regierungspräsidium Tübingen, dem Polizeipräsidium Reutlingen, den Gemeinden Metzingen und Dettingen, sowie der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts stattgefunden.

Zusätzlich dazu hat das Regierungspräsidium Tübingen nochmals den Ausbau und Zustand der Einmündung überprüft. Hierbei konnten keine Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten durch bauliche Maßnahmen festgestellt werden. Daher wurde insbesondere entschieden, die Geschwindigkeit zu begrenzen.

Die Örtlichkeit und das Unfallgeschehen werden auch weiterhin gemeinsam im Blick behalten. Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht zu einer deutlichen Reduzierung der Unfalllage führen, sind weitere Schritte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant.


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