Landkreis aktuell

Jetzt bewerben und Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden


Jugendschöffinnen und Jugendschöffen richten im Rahmen des Ehrenamtes über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Sie sind den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichgestellt. An ungefähr 12 Sitzungstagen im Jahr wirken sie an der Rechtsprechung mit. Jedes Urteil wird gemeinsam von allen Richterinnen und Richtern getroffen und mitverantwortet. Eine juristische Ausbildung/Studium oder juristische Kenntnisse sind dabei nicht notwendig. Eine Entschädigung zu den Aufwendungen wird ausbezahlt.

Die künftigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen Erfahrung mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Ausübung des Amtes mitbringen.
Der Landkreis Reutlingen sucht meinungsstarke und verantwortungsbewusste Personen, die als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung bei den Amtsgerichten Bad Urach, Münsingen, Reutlingen und am Landgericht Tübingen mitwirken möchten.

Voraussetzungen für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Wer sich als Jugendschöffin oder Jugendschöffe im Landkreis Reutlingen bewerben möchte, sollte im Landkreis Reutlingen wohnhaft und zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein. Eine weitere Voraussetzung für das Amt ist die deutsche Staatsangehörigkeit sowie eine ausreichende Kenntnis und sichere Anwendung der deutschen Sprache.

Interessierte sollten außerdem straffrei sein, erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden haben sowie keine hauptamtliche Tätigkeit in der Justiz ausüben.

Ein Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ist unter folgendem Link abrufbar: https://lmy.de/Leitfaden-Jugendschöffen

Weitere Informationen zum Amt der Schöffinnen und Schöffen sind unter folgenden Links abrufbar: www.schoeffenwahl.de, www.schoeffen.de

Bewerbungsfrist und Bewerbungsformular

Die Bewerbungen inklusive Unterschrift zur/zum Jugendschöffin oder Jugendschöffe können beim Kreisjugendamt bis 04.06.2023 eingereicht werden. Link zum Bewerbungsformular: https://lmy.de/Jugendschöffen-Landkreis-Reutlingen

Bei Fragen zur Jugendschöffenwahl und zum Bewerbungsprozesssteht das Kreisjugendamt zur Verfügung:

Landratsamt Reutlingen - Kreisjugendamt
Bismarckstraße 16
72764 Reutlingen
E-Mail: jugendamt(at)kreis-reutlingen.de
Telefon: 07121 480 4206


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0