Landkreis aktuell

Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen veröffentlicht


Diebstahl, Körperverletzung oder Drogenkonsum - das sind nur einige der Delikte, bei deren Verhandlung die ehrenamtlichen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Gerichtssaal sitzen. Gleichberechtigt mit der hauptamtlichen Richterin bzw. dem hauptamtlichen Richter fällen sie gemeinsam ein Urteil über straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene.

In der ersten Jahreshälfte hat das Landratsamt Reutlingen 54 Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich für die Jahre 2024-2028 in den Amtsgerichtsbezirken Reutlingen, Bad Urach und Münsingen einbringen möchten und zahlreiche Bewerbungen erhalten.

Im heutigen Jugendhilfeausschuss wird die Vorschlagsliste aufgestellt, die von Montag, den 17. Juli 2023 bis Sonntag, 23. Juli 2023 gemäß § 36 Abs. 3 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beim Landratsamt Reutlingen, Kreisjugendamt, Bismarckstr. 16, 72764 Reutlingen, Zimmer Nr. 115 für alle Interessierten öffentlich aufliegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll beim Kreisjugendamt mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG unfähig für ein öffentliches Amt sind oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten, beispielweise aufgrund ihres Alters oder der Ausübung eines Amtes

Im Anschluss an den Beschluss der Vorschlagsliste und deren öffentliche Auflegung wird die Vorschlagsliste den Amtsgerichten übersendet. Diese wählen per Wahlausschuss die künftigen Jugendschöffen, die per Losverfahren dann im Herbst/Winter als Haupt- oder Hilfsschöffen bestimmt werden.

Die Bekanntmachung ist unter dem nachfolgenden Link auf der Website des Landratsamtes Reutlingen hinterlegt: https://www.kreis-reutlingen.de/Bekanntmachungen


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0