Landkreis aktuell

Flächeninformation und Online-Antrag - Korrekturen und Änderungen bis 30.09. möglich


Für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen können, sofern bestimmte Standards zum Klimaschutz und der Biodiversitätsförderung eingehalten werden, jährlich Ausgleichsleistungen beantragt werden. Mit der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Förderperiode von 2023 bis 2027 sind zum 01.01.2023 neue Regelungen in Kraft getreten. Nach erfolgter Antragstellung im Mai, ist das Online-Antragsverfahren „FIONA“ erstmals zur weiteren Bearbeitung der Anträge durch die Antragstellenden geöffnet.

Beantragte Flächen werden im Jahresverlauf durch die Verwaltung vermessen und Nutzungsarten überprüft. Die aktualisierten Flächengrößen und Nutzungsarten werden in FIONA eingestellt, sind für die Antragstellenden sichtbar und können nach Anmeldung und Abruf der Fehlerliste korrigiert werden. Im August kommen die Ergebnisse aus dem Flächenmonitoring der beantragten Kulturen hinzu. Das Aktualisieren der Antragsdaten aufgrund betrieblicher Veränderungen wie z. B. Ummelden und/oder Abmelden von „FAKT-Begrünungsmischungen“ ist ebenfalls möglich. Im Anschluss an die vorgenommene Bearbeitung muss der Antrag erneut elektronisch eingereicht werden.

Gerne kann bei Fragen im Rahmen der Antragsbearbeitung mit den jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Kreislandwirtschaftsamt Kontakt aufgenommen werden.


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