Landkreis aktuell

Landrätinnen und Landräte wollen „Kernforderungen der Motorradlärm-Initiative nach Berlin bringen“ 


Im Interesse lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger wollen sie nicht länger zuwarten. Deshalb appellieren 12 baden-württembergische Landrätinnen und Landräte, deren Kreise Mitglied der „Motorradlärm-Initiative Baden-Württemberg“ sind, mit Nachdruck an den Bund, die Kernforderungen der Initiative und eine entsprechende Entschließung des Bundesrats aus dem Jahr 2020 zeitnah umzusetzen. „Wir setzen uns aktiv für Regelungen ein, mit denen Verkehrslärm wirksam reduziert werden kann. Fahrzeuge müssen leiser gebaut und gefahren werden“, sagen die Kreischefinnen und -chefs. Außerdem wolle man, dass besser gegen rücksichtslose Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorgegangen werden kann.

Eine zentrale Forderung der Initiative Motorradlärm ist, dass der Bund sich mit Nachdruck bei der EU für einen Grenzwert der Geräuschemissionen bei der Genehmigung und Zulassung neuer Fahrzeuge einsetzt. Daneben sieht die Initiative den Bund unter anderem bei der Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten für Raser gefordert. Dem Appell haben sich die Landrätinnen beziehungsweise Landräte des Alb-Donau- und des Rems-Murr-Kreises, der Kreise Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Lörrach, Rastatt, Ravensburg, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Waldshut sowie des Enzkreises angeschlossen. 
  
„Bei der letzten virtuellen Sitzung der Motorradlärm-Initiative hat der Enzkreis gegenüber dem Verkehrsministerium darauf gedrängt, die Kernforderungen beim Bund erneut und nachdrücklich auf die politische Agenda zu bringen. Als Landkreise wollen wir aber auch selbst einen Beitrag zur Umsetzung der Forderungen leisten“, stellt der Landrat des Enzkreises, Bastian Rosenau, auch im Namen seiner Amtskolleginnen und -kollegen fest. Die bisherigen Erfolge der rund 170 Mitglieder zählenden Initiative, vor allem die wegbereitende Entschließung des Bundesrats vom 15. Mai 2020, könnten sich zwar sehen lassen. Der Bund habe diese Entschließung aber bislang noch nicht umgesetzt beziehungsweise weiterverfolgt, so dass sich die maßgeblichen Regelungen seither leider nicht nennenswert geändert hätten.

Stattdessen werde der Ball regelmäßig entweder den unteren Verkehrsbehörden zugespielt, denen jedoch das Handwerkszeug für einen vernünftigen und landesweit einheitlichen Verkehrslärmschutz fehlt, oder den Kommunen, die mit aufwändigen Lärmaktionsplänen, mäßig effektiven Lärmdisplays oder unbeachteten Appellen am Straßenrand eher verzweifelt als wirkungsvoll versuchen, den täglichen Lärmemissionen beizukommen.

Das Thema Verkehrslärm bestimme jedenfalls regelmäßig die Tagesordnungen politischer Gremien, der Behördenarbeit sowie die öffentliche Berichterstattung und sorge für Unzufriedenheit und Sorge bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. „Das muss sich dringend ändern“, so die einhellige Meinung der Landrätinnen und Landräte. „Und wir hoffen natürlich, dass mit unserer Resolution jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt.“ 


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