Landkreis aktuell

Schulungen zur Stoffstrombilanz im Januar


Der Geltungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung wurde zum 01.01.2023 auf verschiedene Betriebe erweitert. Für die Erstellung der Stoffstrombilanz bietet das Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen im Januar erneut kostenfreie Schulungen mit dem Programm „Düngung BW“ an. Zur Auswahl stehen vier Termine: Dienstag, 16. Januar 2024, und Donnerstag, 18. Januar 2024, jeweils von 17 bis 19 Uhr sowie von 20 bis 22 Uhr. Alle Schulungen finden in den PC Räumen der Beruflichen Schule in Münsingen statt.

Geltungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung

Die Stoffstrombilanzverordnung wurde auf folgende Betriebe erweitert:

  • Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb,
  • Betriebe, die die in Nummer 1 genannten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird und
  • Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem Betrieb nach Nummer 1 oder Nummer 2 in funktionalen Zusammenhang stehen, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger aus diesem Betrieb oder sonst außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird.

Programm „Düngung-BW“ und Schulungsanmeldung

Düngung-BW ist ein Online-Programm und steht jedem Betrieb zur freien Verfügung. Für die Anmeldung sind die Zugangsdaten erforderlich, die auch für das Programm FIONA verwendet werden. Die Teilnehmenden werden gebeten, vorab ihren Zugang zu Hause zu testen. Um während der Schulung Eingaben vornehmen zu können, dürfen gerne betriebliche Unterlagen mitgebracht werden.

Je Schulung können maximal 16 Personen teilnehmen, Anmeldungen zu dieser kostenfreien Veranstaltung sind beim Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen telefonisch unter 07381 9397-7341 möglich.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0