Landkreis aktuell

Kreislandwirtschaftsamt informiert über Nitratproben


Die Landwirtinnen und -wirte im Kreis Reutlingen haben auch in diesem Frühjahr wieder die Möglichkeit, die Ausgangssituation im Boden für ihre Stickstoffdüngung mittels einer Nitratprobe im Rahmen des Nitrat-Informations-Dienstes (NID) untersuchen zu lassen.

Für Landwirtinnen und -wirte, die in den Wasserschutz-Problemgebieten in Riederich, Gauingen, Mehrstetten, Bremelau, Dürrenstetten, Apfelstetten, Buttenhausen und Dapfen sowie in den drei neuen Problemgebieten in den Gemeinden Bernloch, Gomadingen, Dapfen, Eglingen, Ödenwaldstetten, Steingebronn, Münzdorf, Indelhausen, Anhausen, Hayingen, Sonderbuch und Zwiefalten, Ackerflächen bewirtschaften, ist dabei die Stickstoff-Düngung nach der Messmethode (Bodenprobe vor Düngung) bei verschiedenen Kulturen und Rahmenbedingungen vorgeschrieben.

Im Nitratgebiet oder „Roten Gebiet“ nach VODüV (im Kreis Reutlingen betrifft das Teilbereiche von Sonderbuch und Zwiefalten) besteht vor dem Ausbringen wesentlicher Mengen an Stickstoff ebenfalls die Pflicht zur Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs . Diese Vorgabe gilt für Haupt- und Zweitkulturen, jedoch nicht auf Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. Für die Ermittlung des Düngebedarfs nach der Düngeverordnung wird die Probenahme nach NID generell empfohlen.

Vorgehen beim Ziehen von Bodenproben gemäß NID

In der Regel entnimmt die Landwirtin oder der Landwirt die Probe selbst. Folgendes muss dabei beachtet werden: Für jede Probe muss ein Probenbegleitformular ausgefüllt werden, damit eine Analyse und eine EDV-erstellte Düngebedarfsberechnung möglich sind. Im EDV-Programm „Düngung-BW“ kann das Probenbegleitformular auch online ausgefüllt werden. Die maximal notwendige Probentiefe beträgt auch auf tiefgründigen Böden 60 Zentimeter, aufgeteilt in zwei Schichten: null bis 30 Zentimeter und 30 bis 60 Zentimeter. Die Nitratproben sollen nicht früher als drei Wochen vor dem Düngen gezogen werden, da das vorliegende Laborergebnis bei der Düngung nicht älter als zwei Wochen sein darf. Bei Mais empfiehlt das Landwirtschaftsamt eine späte Probe ab dem Vier-Blatt-Stadium Ende Mai. Dabei kann schon vorher eine Unterfußdüngung - direkt in den Wurzelraum der Pflanze - bis maximal 40 Kilogramm N (anrechenbarer Stickstoff) pro Hektar in mineralischer oder organischer Form erfolgen. In allen anderen Fällen dürfen vor der Probenahme weder Gülle noch stickstoffhaltige mineralische Dünger ausgebracht werden. Neben den Nitratproben können auch Bodenuntersuchungen auf die Grundnährstoffe Phosphor, Kali und Magnesium vorgenommen werden.

Eine genaue Anleitung zur Probenahme finden Sie auf unserer Infodienst-Seite https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de oder direkt beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) unter https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Bodenuntersuchung

Die Annahmestelle für Proben

Das untersuchende Labor Dr. Lehle hat dem Kreislandwirtschaftsamt Münsingen folgende Außenstellen gemeldet, an denen die Proben angenommen werden:

  • Traugott Götz
    Telefon 07382 1004 oder -7128
    Mobil 0175 9424720,
    Rundweg 16, 72587 Römerstein.
  • Bernd Lamparter
    Telefon 07124 770
    Haid, 72818 Trochtelfingen.
  • Familie Biener
    Telefon 07574 4159
    Tiegerfeldstr. 12
    72501 Kettenacker
  • Maschinenring Alb-Neckar-Fils
    Reichenaustr. 1
    72525 Münsingen
    Telefon: 07381 934912
  • Familie Knecht
    Gehräcker 2
    72124 Pliezhausen
    Telefon: 0171 4787551
  • Labor Dr. Lehle
    Heerstraße 37/1
    89150 Laichingen
    Telefon: 07333 947212

Verpackungskisten und Probenbegleitformulare können an allen genannten Stellen nach telefonischer Rücksprache abgeholt und Bohrstöcke ausgeliehen werden.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0