Landkreis aktuell

Bauanträge ab sofort digital beim Kreisbauamt stellen


Mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg wurde eine „End-to-End-Lösung“ entwickelt. Alle Schritte und auch die Kommunikation im Baugenehmigungsprozess können über die Plattform des virtuellen Bauamts erledigt werden. Diese reicht von der Antragstellung, über die Beteiligung von Behörden bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung. Der gesamte Baugenehmigungsprozess wird somit digital durchgeführt. Es sind keine Papierakten mehr notwendig.

Über das Virtuelle Bauamt können die Anträge „Baugenehmigung beantragen“, „Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen“, „Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen“ und „Bauvorbescheid beantragen“ abgerufen werden.

Landrat Dr. Ulrich Fiedler betont: „Mit der Bereitstellung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens gehen wir als Landratsamt Reutlingen einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung. Das ist auch ganz im Sinne des Bürgerservices: Wo bislang Pläne und Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung erforderlich waren, reicht es nun, ganz bequem die Dateien hochzuladen.“

Hinweise zur Antragstellung

Die Baugenehmigung ist seit Änderung der Landesbauordnung nicht mehr bei den jeweiligen Gemeinden einzureichen. Bauanträge sind seit November 2023 direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Reutlingen, zu stellen. Davon ausgenommen sind die Städte und Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit. Im Landkreis Reutlingen sind dies die Stadt Bad Urach, die Gemeinde Dettingen, die Gemeinde Eningen u.A., die Stadt Metzingen, die Stadt Münsingen, die Stadt Pfullingen und die Stadt Reutlingen.

Zur digitalen Antragstellung des Kreisbauamtes gelangen die Bürgerinnen und Bürger unter: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-reutlingen/. Weitere Informationen stehen auf den entsprechenden Dienstleistungsseiten des Landratsamtes bereit.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0