Abteilung

Allgemeiner Sozialer Dienst Inklusion und Integration

Die Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist die Beratung und Unterstützung für Familien, Eltern und junge Menschen in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung, bei Kindeswohlgefährdung, sowie bei der Vermittlung von Hilfen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Der Soziale Dienst setzt sich zusammen aus der Erstberatung für Neufälle und allgemeine Beratungen, sowie dem Kinderschutz und den vier regionalisierten Teams für den Bereich Hilfen zur Erziehung (laufende Hilfen).

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Wo?
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Sekretariat
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Leitung
  • Kreisjugendamt: Allgemeiner Sozialer Dienst Leitung Team RT1
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Untergeordnete Verwaltungsebenen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0