Sachgebiet
Kreispolizeibehörde
Das Landratsamt Reutlingen führt als Kreispolizeibehörde die Rechts- und Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden aus.
Zudem ist diese Behörde zuständig für:
- Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden
- Fachaufsicht über den Polizeivollzugsdienst (bei Tätigwerden nach § 60 Abs. 2 PolG)
- Prüfung von Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörden
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen ortspolizeiliche Verfügungen
- Versammlungs- und Vereinswesen
- Angelegenheiten nach dem Bestattungsgesetz
- Angelegenheiten nach dem Gräbergesetz
- Sonn- und Feiertagsschutz
- Jugendschutzgesetz
- Aufgaben nach dem sozialen Entschädigungsrecht, soweit diese nicht der gemeinsamen Dienststelle in Rottweil zugewiesen sind
Ansprechpartner: N. Barnstorf, Tel.: 07121 480-2231
Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen
72764 Reutlingen
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Abteilungsleiter
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Abteilungsleiter