Sachgebiet
Kreispolizeibehörde
Das Landratsamt Reutlingen führt als Kreispolizeibehörde die Rechts- und Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden aus.
Zudem ist diese Behörde zuständig für:
Zudem ist diese Behörde zuständig für:
- Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden
- Fachaufsicht über den Polizeivollzugsdienst (bei Tätigwerden nach § 60 Abs. 2 PolG)
- Prüfung von Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörden
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen ortspolizeiliche Verfügungen
- Versammlungs- und Vereinswesen
- Angelegenheiten nach dem Bestattungsgesetz
- Angelegenheiten nach dem Gräbergesetz
- Sonn- und Feiertagsschutz
- Jugendschutzgesetz
- Aufgaben nach dem sozialen Entschädigungsrecht, soweit diese nicht der gemeinsamen Dienststelle in Rottweil zugewiesen sind
Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen
72764 Reutlingen
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Geschäftsteilleiterin Straßenverkehrs- und Kreispolizeibehörde