Landkreis aktuell

Ab Montag gilt 3G-Regel für Besucher des Landratsamts


Ein Test kann in Form eines Antigen-Schnelltests (24 Stunden gültig) oder eines PCR-Tests (48 Stunden gültig) erfolgen. Der Nachweis muss von einer offiziellen Teststelle sein, beispielsweise von Arztpraxen, Apotheken oder Testzentren. Ergänzend zum 3G-Nachweis ist ein Ausweisdokument erforderlich.

Mit der neuen Zutrittsregelung will die Landkreisverwaltung den Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen. Für Letztere gilt entsprechend der Bundesvorgabe bereits die 3G-Regelung. Mit den Maßnahmen kann auch vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens der Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden. Termine im Landratsamt sind dabei wie bisher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In den Gebäuden muss außerdem eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

In Bezug auf die 3G-Regel werden stichprobenartige Kontrollen durch einen Sicherheitsdienst vor den Gebäuden durchgeführt. Personen, die keinen Nachweis über einen vorliegenden 3G-Status vorlegen können, dürfen die Gebäude des Landratsamtes nicht betreten.

Mehr Informationen zu den Zutrittsregeln


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0