Landkreis aktuell

Weiterhin FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt


Besucherinnen und Besucher müssen damit weiterhin eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards tragen, wenn sie Termine im Landratsamt wahrnehmen. Die Maßnahme dient dem Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ermöglicht, den Service des Landratsamtes weiter aufrechtzuerhalten. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und einen ärztlichen Nachweis vorlegen, sind von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend. Termine im Landratsamt sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mehr Informationen für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0