SoziALES

Grundsicherung nach dem SGB XII

Hinweis zum Umgang mit Original-Dokumenten:
Zum 1 November 2022 wurde die elektronische Akte eingeführt. Bitte verzichten Sie in diesem Zuge auf das Einreichen von Original-Dokumenten. Wenn es sich um ein zwingend einzureichendes Original-Dokument handelt oder Sie nicht die Möglichkeit haben Kopien einzureichen, muss dies unbedingt gekennzeichnet werden. Andernfalls kann es vorkommen, dass nicht gekennzeichnete Original-Dokumente nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten endgültig vernichtet 
werden.

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