Mehrweg Förderprogramm

Das Förderprogramm "Geh deinen Weg mit Mehrweg" unterstützt Betriebe in Stadt und Landkreis Reutlingen bei der Umstellung von Einwegkunststoffverpackungen auf Mehrwegverpackungen.

Bild Mehrweg-Schüssel des Förderprogramms "Geh deinen Weg mit Meohrweg"

Schnell einen Kaffee auf dem Weg zur Arbeit gekauft und ein paar Schlucke später landet der leere Becher auch schon im nächsten Mülleimer. Auf diese Art und Weise werden wertvolle Ressour­cen nur kurz genutzt und es entstehen über 70.000 Tonnen Abfall jedes Jahr!

Das neue deutschlandweit geltende Verpackungsge­setz soll das ändern. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen neben Einwegkunststoffverpackungen auch eine Verpackung anbieten, die mehrfach genutzt werden kann. „Kleine“ Betriebe mit weniger als 80 qm Verkaufsfläche und weniger als 5 Mitarbeitenden sind allerdings nach §34 Verpackungsgesetz von der Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten, ausgenommen.

Die Deutsche Umwelthilfe schätzt, dass etwa die Hälfte der Betriebe in Deutschland von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sind. Ein flächendeckendes Mehrwegangebot kann aber nur dann erreicht werden, wenn sich auch kleine Betriebe an Mehrwegsystemen beteiligen!

Das Förderprogramm „Geh deinen Weg mit Mehrweg“

Hier setzt das Förderprogramm an, das von den Technischen Betriebsdiensten Reutlingen, der KlimaschutzAgentur Reutlingen und dem Amt für nachhaltige Entwicklung des Landkreises Reutlingen auf den Weg gebracht wurde.

"kleine" Betriebe im Sinne des §34 Verpackungsgesetz können eine Förderung in Höhe von 300€ für die Einführung eines Mehrweg-Pool-Systems oder für den Kauf einer energieeffizienten Spülmaschine beantragen, wenn diese im Zusammenhang mit der Einführung von Mehrweggeschirr angeschafft wird.

Die Förderrichtlinie, die alle Bedingungen der Förderung enthält, sowie der Antrag auf Förderung kann hier heruntergeladen werden.

Kampagne zur Bekanntmachung der Mehrwegangebotspflicht

Wussten Sie, dass „große“ Betriebe im Sinne des Verpackungsgesetzes verpflichtet sind neben Einwegkunststoffverpackungen auch eine Mehrwegverpackung anzubieten und „kleine“ Betriebe (zumindest) verpflichtet sind, von der Kundschaft mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen? Bisher noch nicht?

Um die neuen Regeln des Verpackungsgesetzes und die vielfältigen Möglichkeiten von Mehrwegalternativen bekannt zu machen, haben Technische Betriebsdienste Reutlingen, die KlimaschutzAgentur Reutlingen und der Landkreis Reutlingen im Sommer 2023 eine Kampagne gestartet:

Hier können Sie eine Entscheidungshilfe für Gastronomiebetrieben herunterladen, die darüber berät, welche Aspekte bei der Anschaffung von Mehrweggeschirr zu beachten sind: Download Flyer

Außerdem wurden Konsument*innen beim Klimaaktions- und Mobilitätstag am 22.09.2023 in Reutlingen mittels eines Quizzes und vielen Gesprächen am Informationsstand zur Mehrwegangebotspflicht und Mehrwegalternativen informiert.

Sie haben Lust Ihr neu gewonnenes Wissen zu testen?  Die Deutsche Umwelthilfe bietet hier ein spannendes Quiz: https://www.duh.de/projekte/mehrweg-quiz/


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