Bürgerservice

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

Bei Fragen steht Ihnen unsere Informationshotline unter
folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
                         07121/480 - 2036

Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

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Teams
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zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

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Voraussetzungen

Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

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Verfahrensablauf
Sie müssen die Änderung möglichst schnell bei der Zulassungsbehörde beantragen. Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an die Hauptzollverwaltung weiter.
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Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
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Kosten/Leistung

nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

  • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
  • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0