Ausländerbehörde

Abholung von Aufenthaltstiteln
Die Abholung von Aufenthaltstiteln ist vorübergehend ab dem 09.10.2023 wieder ohne Termin zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 09:30 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 17:30 Uhr

Vollmacht 

Ansprechpartner und Informationen zur Ukraine Krise erhalten Sie hier

Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Sie hier.

Die Ausländerbehörde ist für sämtliche aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger im Landkreis Reutlingen (Ausnahme: Stadtgebiet Reutlingen und Metzingen) zuständig.
 
Zum Aufgabenkreis gehören unter anderem die Erteilung von Aufenthaltstiteln, Arbeitserlaubnissen und Verpflichtungserklärungen. Zudem steht sie als Ansprechpartner für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

ACHTUNG: Terminvergabe nur noch online möglich!

Nutzen Sie hierfür bitte unsere  online-Terminvergabe.

Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich.

Sofern Ihnen das online-Terminvergabesystem keine freien Termine anzeigt, sind keine oder keine früheren Termine möglich. Bitte sehen Sie dann von Kontaktanfragen nach früheren Terminen ab. Wir können Ihnen telefonisch keine früheren Termine anbieten. 

Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden darum, regelmäßig die online-Terminvergabe nach freien Terminen zu durchsuchen. Wir schalten immer wieder kurzfristig neue Terminkontingente frei. 

Welches Team für Ihren Termin zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Bitte buchen Sie Ihren Termin unbedingt im richtigen Terminkalender.

Asyl und Humanitär
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach
§§ 22, 23, 25, 25a, 25b, 26, 104c AufenthG.
 
Sonstiges Aufenthaltsrecht
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach
§§ 9,16, 17, 18, 19, 20,  21, 28, 34 Abs. 2, 35, 36, 38a AufenthG.
 
Verpflichtungserklärungen
Sie möchten eine „Einladung“ abgeben.
Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular Erforderliche Daten für eine Verpflichtungserklärung mit. 

Bescheinigung für Selbstständige

Welcher Paragraph (§) für Sie zutreffend ist, geht aus Ihrem Aufenthaltstitel hervor. 
Quelle: „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“

Wichtige Hinweise für Familien/ Inhaber familiärer Aufenthaltserlaubnisse
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 28, 30, 32, 33 AufenthG ?
Hier ist entscheidend, welchen Status der Ehegatte oder die Eltern haben.

Wichtig: Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug beantragen, muss Ihr Ehepartner mit zum Termin erscheinen!

Für Kinder unter 6 Jahren muss kein eigener Terminslot gebucht werden. Bei der Personenanzahl können Sie ein solches Kind deshalb außen vor lassen.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Termin online zu buchen, rufen Sie bitte unsere Service-Hotline an: 07121 480-2549 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: auslaenderamt(at)kreis-reutlingen.de
 
Gerne können Sie uns auch weiterhin per Telefon oder E-Mail kontaktieren.

  • Sachgebiet Asyl und Humanitäres Aufenthaltsrecht
    Tel.: 07121 480-2553 / E-Mail: asylrecht(at)kreis-reutlingen.de
  • Sachgebiet Sonstiges Aufenthaltsrecht und Service
    Tel.: 07121 480-2555 / E-Mail: auslaenderrecht(at)kreis-reutlingen.de

Bitte beachten Sie unsere Kontaktdaten und telefonischen Sprechzeiten.

Bei Fragen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: feg(at)kreis-reutlingen.de

Duldungen
Sofern Ihre Duldung abläuft, bitten wir Sie, diese an uns zu übersenden oder in den Briefkasten in der Haydnstraße 5-7, Reutlingen oder in den hausinternen Briefkasten vor dem Wartebereich der Ausländerbehörde einzuwerfen. Eine persönliche Abgabe ist bis auf Weiteres nicht möglich. Die verlängerte Duldung erhalten Sie dann per Post zugesandt. 

Unsere Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0