InklusionskonferENZ
AKTUELL
Hier finden Sie Informationen
zum Coronavirus in Leichter Sprache
Denn gerade in einer gesellschaftlichen Ausnahmesituation ist es wichtiger denn je, gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit im Blick zu haben.
Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich für diesen Personenkreis im Zusammenhang mit der Corona-Krise? Wirken sich die Einschränkungen und Regeln hier verschärft aus im Vergleich zum Rest der Gesellschaft? Wenn ja, wie? Wie steht es mit dem gesellschaftlichen, sozialen und medialen Diskurs um diese Fragen?
Soziale Isolation, flächendeckende Testungen in Einrichtungen und Homeschooling für Kinder mit Förderbedarf sind nur einige der Themen, die zur Sprache kamen.
Auf Initiative der Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen und des Beirats Selbsthilfe diskutierte Landrat Thomas Reumann in kleiner Runde mit seinen Gästen Manne Lucha, Minister für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg und Tobias Binder, Kreisbehindertenbeauftragter.
Hier können Sie die Diskussion noch einmal anschauen:
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Mit der Inklusionskonferenz möchte der Landkreis Reutlingen zusammen mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie allen anderen relevanten Akteuren weiter auf dem Weg voranschreiten, die Ziele der UN-Behindertenrechts-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen. Ein besonderes Augenmerk auf dem Weg zum barrierefreien Landkreis gilt dabei von Beginn an der Beteiligung von Menschen mit Handicaps, Angehörigen und Selbsthilfegruppen als Experten aus eigener Erfahrung.
Die Inklusionskonferenz ist ein Gesamtnetzwerk aller Beteiligten, welche die Inklusion im kommunalen Raum in irgendeiner Weise gestalten und beeinflussen. Dieses Netzwerk tauscht Informationen aus und bündelt die Erfahrungen und Kenntnisse der einzelnen Partner. Die Inklusionskonferenz ist eine Diskussions- und Kommunikationsplattform, die Inklusionsfragen auf der Basis einer fundierten Planungsgrundlage aufgreift, Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, abstimmt und bei Bedarf deren Umsetzung begleitet. Sie ist eine Drehscheibe zwischen bürgerschaftlichem Dialog, kommunaler Steuerung und fachlich sinnvollem Handeln im kommunalen Bereich.
Da Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und nicht nur eine Herausforderung für die Sozialsysteme ist, ist die Inklusionskonferenz organisatorisch direkt beim Landrat angesiedelt.
MITGLIEDER DER INKLUSIONSKONFERENZ
- Vorsitzender Herr Landrat Thomas Reumann
- Stellvertretender Vorsitzender Herr Prälat Prof. Dr. Christian Rose
- Drei gewählte Sprecherinnen und Sprecher aus dem Beirat Selbsthilfe
- 36 Vertreterinnen und Vertreter aus:
- Kreistag und Landkreisverwaltung
- Städten und Gemeinden
- Kirchen
- Staatliches Schulamt
- Wohnungsbau
- Handwerk, Industrie und Handel
- Krankenversicherung und Rentenversicherung
- Agentur für Arbeit
- Kultur, Freizeit, Sport
- Liga für teilhabe
- Selbsthilfeorganisationen
- Freie Wohlfahrtspflege / Sozial-Einrichtungen
- Wissenschaft und Forschung
- Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb
ARBEITSWEISE UND ZIELSETZUNG
Unter dem Vorsitz des Landrats tagt die Konferenz zwei Mal jährlich in einer öffentlichen Sitzung. Inhaltlich geht es um die Abstimmung und Priorisierung von Themen und Handlungs-Feldern zur weiteren Bearbeitung aus den Bereichen Erziehung, Bildung, Arbeit, Freizeit-Kultur-Sport, Wohnen, Barrierefreiheit, Gesundheit und Persönlichkeitsrechte.
Die Inklusionskonferenz kann gegebenenfalls Arbeits-Gruppen unter Einbeziehung weiterer Experten beauftragen. Die Ergebnisse und Handlungs-Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen und aus dem Beirat Selbsthilfe werden in den Sitzungen der Inklusionskonferenz beraten und in weitere Entscheidungen miteinbezogen. Die Mitglieder der Inklusionskonferenz setzen sich in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Umsetzung beschlossener Handlungsempfehlungen ein.
Ein Mal jährlich findet eine themenbezogene Öffentlichkeitsveranstaltung statt.
Die Protokolle der Sitzungen der Inklusionskonferenz finden Sie hier:
- 20. Mai 2014
- 3. November 2014
- 30. April 2015
- 12. November 2015
- 7. April 2016
- 17. November 2016
- 27. April 2017
- 26. Oktober 2017
- 12. April 2018
- 8. November 2018
- 11. April 2019
- 7. November 2019
Die Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz finden Sie hier.
DIE INKLUSIONSKONFERENZ IN DER ÜBERSICHT

GESCHÄFTSSTELLE INKLUSIONSKONFERENZ
Die Geschäftsstelle Inklusionskonferenz ist als Stabsstelle direkt beim Landrat angesiedelt.
Zu den Aufgaben zählen:
- Organisation und Koordination des Gesamtprozesses
- Vorbereitung und Nachbereitung sowie Dokumentation der Sitzungen der Inklusionskonferenz
- Initiierung neuer Projekte
- Koordination und Begleitung der Arbeitsgruppen / Projekte
- Kontakt zur wissenschaftlichen Begleitung und Forschung
- Fördermittelakquise
- Öffentlichkeitsarbeit

MASSNAHMEN, PROJEKTE UND AKTIONEN
(Stand Januar 2018)
Die Projektbeschreibungen finden Sie hier.
Landkreis-Verwaltung inklusiv
Mit dem Projekt „Landratsamt inklusiv“ hat die Kreisverwaltung die Überprüfung ihrer eigenen Barrierefreiheit gestartet. Der Fokus liegt auf barrierefreier Kommunikation.
- So wurde diese Internet-Seite in Leichte Sprache übersetzt.
- Zudem liegen zwischenzeitlich zahlreiche Broschüren der Kreisverwaltung in Leichter Sprache vor, wie zum Beispiel der Elternratgeber zur Einschulungsuntersuchung, der Abfallkalender oder diverse Informationsschriften des Gesundheitsamtes. Die derzeit vorliegenden Broschüren in Leichter Sprache finden Sie hier.
An der Übersetzung weiterer Druckerzeugnisse wird laufend gearbeitet. - Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts werden Schulungen für leichte Sprache im Verwaltungshandeln angeboten. Auf diesem Weg soll die Mitarbeiterschaft sukzessive für dieses Thema sensibilisiert werden.
- Mit der Übersetzung der großen Kreistagssitzungen in Gebärdensprache wird ab 2016 ein weiterer und entscheidender Schritt in Richtung barrierefreie Kommunikation gemacht.
- Seit 2019 absolvieren die Auszubildenden der Kreisverwaltung verpflichtend ein Sozialpraktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Damit soll die Gelegenheit geschaffen werden, Einblicke in die Lebenswelten von Menschen mit Behinderung zu bekommen.
- Zudem wurde ein Praktikums- und ein Arbeitsplatz für Mitarbeitende mit wesentlichen Behinderungen im Landratsamt geschaffen.
- Auszubildende der Kreisverwaltung haben alle Gebäude der Kreisverwaltung im Hinblick auf Zugänglichkeit und Barrierefreiheit überprüft. Die Ergebnisse dienen Besucherinnen und Besuchern mit körperlichen Beeinträchtigungen als Orientierung und können im Internet unter dem jeweiligen Standort abgerufen werden.
"Auf dem Weg zur inklusiven Gemeinde":
Inklusionsprozesse in den Landkreisgemeinden
St. Johann, Münsingen, Römerstein und Lichtenstein
Die Stadt Münsingen und die Gemeinde St. Johann beteiligten sich am Modellprojekt Inklusionskonferenz als „Mustergemeinden“.
Mit Römerstein und Lichtenstein bearbeiten inzwischen vier Gemeinden das Thema „Teilhabe für alle“ jeweils auf der Ebene ihres Gemeinwesens mit eigenständigen Inklusionsbemühungen. Im Rahmen von umfangreichen Bürgerbeteiligungsprozessen wurden Barrieren in unterschiedlichen Lebensbereichen identifiziert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die jeweiligen Prozesse wurden mit der Gründung lokaler „Arbeitskreise Inklusion und Teilhabe“ sowie der Erstellung von Maßnahmenplänen für die Weiterentwicklung hin zur inklusiven Gemeinde abgeschlossen. Während die Prozesse in den „Mustergemeinden“ Münsingen und St. Johann in der Modellphase der Inklusionskonferenz durch das Institut für angewandte Sozialwissenschaften der Dualen Hochschule Stuttgart (IfaS) wissenschaftlich begleitet und moderiert wurden, wird dies in den „neuen“ Gemeinden Römerstein und Lichtenstein vom Argo-Institut Tübingen übernommen.
Die Geschäftsstelle Inklusionskonferenz unterstützt nicht nur die Gemeinden während der gesamten Prozesse, sondern auch die Arbeitskreise bei der Weiterführung der laufenden und Entwicklung neuer Projekte. Umfangreiche und nachhaltige Inklusionsprozesse wurden begonnen, alle vier Gemeinden führen die initiierten Entwicklungsprozesse weiter. Viele Maßnahmen wurden bislang von den engagierten Arbeitskreisen vor Ort auf den Weg gebracht:
- Hauptamtlich beschäftigte Inklusionsbeauftragte
- Umsetzung zahlreicher Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit
- Bürgerauto
- regelmäßig stattfindende Ortsbegehungen (Rollstuhlbegehungen)
- Durchführung Markt der Möglichkeiten
- Eröffnung Teilnahmebüro
- vier ehrenamtlich engagierte Mitarbeiter/Innen im Teilnahmebüro
- Einzelberatungen durch dieses Team
- Umbau zum barrierefreien Sportheim
- Planung eines barrierefreien Wanderweges
- Planung eines barrierefreien Spielplatzes
- Mobilitätsbänke
- Kooperation zum Bau der Bänke mit Schülern und ortsansässigen Handwerksbetrieben
- Lebensmittellieferservice für mobilitätseingeschränkte Einwohner
- Kooperation mit der Schule
- Fußballturnier gegen die Landesauswahl der Fußballer mit mentaler Beeinträchtigung
- Einladung dieser Mannschaft zum mehrtägigen Trainingslager
- „Behindert - na und?“ Halbtägiges Seminar durch die Geschäftsstelle und das Kompetenzteam für Klassenstufe 7 und 8
- Begehung aller Ortsteile durch Schülerinnen und Schülern mit Unterstützung durch das Kompetenzteam
- Eintrag auf wheelmap.org, einer weltweit genutzten Onlinekarte zum Finden, Suchen und Markieren von rollstuhlgerechten Orten.
Südwest-Presse vom 23.Oktober 2015
Alb-Bote vom 26. September 2015
Reutlinger General-Anzeiger vom 08. Juni 2015
Homepage St. Johann
Ortsnachrichten Römerstein vom 14. Juli 2016
Reutlinger Nachrichten vom 13. Mai 2016
Reutlinger General-Anzeiger vom 09. April 2016
Reutlinger General-Anzeiger vom 19. November 2016
Reutlinger Nachrichten vom 24. Oktober 2016
Weitere Städte und Gemeinden im Landkreis sollen ebenfalls für individuelle Inklusionsprozesse gewonnen werden.
Öffentlichkeitsarbeit / Beteiligung an der landesweiten
Öffentlichkeitskampagne duichwir
Pressekonferenz zum Kampagnenstart
Presse-Portrait-Serie zu den Schwerpunkt-Themen der Kampagne (Freizeit, Sport, Kultur, Mitbestimmung, Barrierefreies Wohnen, Arbeit und Beschäftigung)
Wanderausstellung „etwas bleibt“ von und mit Künstlerinnen und Künstlern mit und ohne Handicap
Veranstaltung zum Kampagnenende im Dezember 2015

WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNG
Das Modellprojekt Inklusionskonferenz wurde bis 2014 vom Institut für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart wissenschaftlich begleitet.
Als zentrales Ergebnis lässt sich festhalten: "der Landkreis hier eine Struktur geschaffen hat, die mit der Programmatik der Inklusion korrespondiert und eine systematische Verwirklichung unbedingter und selbstbestimmter Teilhabe prinzipiell ermöglicht.“ (Zitat Abschlussbericht Ifas, S. 43)
Den vollständigen Abschlussbericht von IfaS finden Sie hier.

FINANZIERUNG DES PROJEKTES
Bis 2015: Landkreis Reutlingen, Land Baden-Württemberg, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Lechler-Stiftung
Ab 2016: Landkreis Reutlingen, Lechler-Stiftung
Seit 2018: Landkreis Reutlingen
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