Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt besteht aus dem Veterinäramt, der Lebensmittelüberwachung und der Gaststättenbehörde.
Unsere wichtigste gemeinsame Aufgabe ist der Schutz des Verbrauchers vor unsicheren Lebensmitteln und Täuschung.
Die damit verbundene Überwachungstätigkeit beginnt bei der Überprüfung der Tierhaltungen unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten, der Tiergesundheit und der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Die Vermeidung und Bekämpfung von Tierseuchen ist ebenso ein wichtiger Punkt wie die Schlachttier-und Fleischuntersuchung.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft im Rahmen von unangekündigten Kontrollen die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen sowie Kosmetika und Tabakwaren bei Erzeuger und Herstellerbetrieben, im Einzelhandel, in Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben und in der Gastronomie.
Die Gaststättenbehörde prüft unter anderem die persönlichen Voraussetzungen für das Betreiben eine Gaststätte und ist für die Einhaltung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten zuständig.
Unsere wichtigste gemeinsame Aufgabe ist der Schutz des Verbrauchers vor unsicheren Lebensmitteln und Täuschung.
Die damit verbundene Überwachungstätigkeit beginnt bei der Überprüfung der Tierhaltungen unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten, der Tiergesundheit und der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Die Vermeidung und Bekämpfung von Tierseuchen ist ebenso ein wichtiger Punkt wie die Schlachttier-und Fleischuntersuchung.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft im Rahmen von unangekündigten Kontrollen die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen sowie Kosmetika und Tabakwaren bei Erzeuger und Herstellerbetrieben, im Einzelhandel, in Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben und in der Gastronomie.
Die Gaststättenbehörde prüft unter anderem die persönlichen Voraussetzungen für das Betreiben eine Gaststätte und ist für die Einhaltung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten zuständig.