Ihre Ansprechpartner und Öffnungszeiten erfahren
Sie unter diesem Link.

Amt für Recht, Ordnung und Verkehr

Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen

Führerscheinstelle

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung durch den Pflichtumtausch bitten wir Sie dringend darum, für eine persönliche Vorsprache weiterhin einen Termin vorab mit uns zu vereinbaren.

Bitte nutzen Sie zur Vereinbarung eines Termins unser Angebot der

Online-Terminvergabe:

Zur Online-Terminvereinbarung Reutlingen
Zur Online-Terminvereinbarung Münsingen

Im Online-System werden alle Termine laufend aktualisiert und Terminabsagen sofort wieder zur Buchung freigegeben. Sie bekommen online daher immer die frühestmöglichen Termine angeboten. Wichtig: Derzeit können für Reutlingen nur Termine zur Abholung eines neuen Führerscheins gebucht werden.

Sie haben eine Frage? Schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an:

fahren(at)kreis-reutlingen.de

Ihre E-Mail wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte sehen Sie im Interesse einer zügigen Sachbearbeitung von Anfragen zum Sachstand ab. Herzlichen Dank.

Wir sind telefonisch (Tel. 07121-4802090) gerne zu nachfolgenden Zeiten für Sie erreichbar:

Montag - Mittwoch     08:00 - 11:30 & 14:00-15:30 Uhr
Donnerstag                08:00 - 11:30 & 14:00-17:30 Uhr
Freitag                        08:00 - 12:45 Uhr

Am Vormittag besteht aufgrund der persönlichen Termine in der Regel eine nur eingeschränkte Erreichbarkeit. Am besten erreichen Sie uns telefonisch von

Montag bis Mittwoch jeweils 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Telefon: 07121-480-2090

Stellen Sie bitte Anträge wie üblich über die Rathäuser oder durch Übersendung auf dem Postweg an:

Landratsamt Reutlingen
Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen

Führerscheinumtausch
Sie sind zwischen 1953 und 1964 geboren und möchten aufgrund des aktuellen "Pflichtumtauschs" Ihren "alten" Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen?  Dann klicken Sie bitte hier.

Führerschein in Verlust geraten oder gestohlen

Ihnen ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann klicken Sie bitte hier.

Unsere digital verfügbaren Anträge finden Sie auf einen Blick gesammelt hier:

- Antrag Umtausch
- Antrag auf Neuerteilung (Wiedererteilung nach Entzug oder Verzicht)
- Antrag bei Verlust des Führerscheins
- Antrag auf Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Sie wissen nicht genau, welchen Antrag Sie benötigen oder Ihr Antrag ist nicht dabei? In diesem Fall müssten Sie den Antrag regelmäßig bitte (regulär) über das Rathaus (Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt) Ihres Wohnortes stellen. Sollten Sie im Einzelfall auch dort keinen Antrag erhalten, schicken wir Ihnen das benötigte Antragsformular auf Anfrage gerne per E-Mail oder per Post zu.

Füllen Sie Ihr Ihren Antrag bitte in Ruhe zu Hause aus und übersenden diesen anschließend per Post an das Landratsamt (Adresse siehe oben). Soweit Sie dem Antrag ein aktuelles biometrisches Lichtbild beifügen müssen, achten Sie bitte darauf, dass das Bild in geeigneter Weise am Antrag / an Ihrem Schreiben befestigt ist (z.B. mittels einer Büroklammer). Vielen Dank!

Achtung:  - NEU - Ab sofort ist auch der Direktversand Ihres Führerscheins direkt von der Bundesdruckerei an Sie möglich. So erhalten Sie Ihren neuen Führerschein am Schnellsten. Was Sie bezüglich des Direktversandes beachten müssen, finden Sie in folgendem

Merkblatt Direktversand

Allgemeine Informationen

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

Eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • vorschriftsgemäß ausgebildet wurde,
  • die erforderliche theoretische und praktische Prüfung bestanden hat,
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
  • keine EU-Fahrerlaubnis besitzt.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist auch für das Fahrschul- und Fahrlehrerwesen zuständig. Dieser Aufgabenbereich umfasst die Erteilung von Fahrschul-, Fahrlehr- und Seminarerlaubnissen sowie die Überwachung der Fahrschulen. Hierzu gehört auch die Anerkennung von Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Alle Informationen rund um den Führerschein können Sie diesen Seiten entnehmen:


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0