Führerscheinstelle
Bitte beachten: Aktuelle Informationen wegen Corona-Pandemie
- Vorsprache nur mit Termin:
Telefon:
- Standard-Anträge: 07121-480-2090
- Neuerteilung nach Entzug / Verzicht: 07121-480-2081
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kreis-reutlingen.de
Postadresse: Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen
Nach vorheriger Terminvereinbarung ist die Antragstellung oder Abholung des Führerscheins direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Im Rahmen der Terminvereinbarung mit Ihnen informieren wir Sie vorab über die genauen Abläufe und die evtl. mitzubringenden Unterlagen.
Wir sind generell weiterhin auch telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar: Senden Sie uns doch einfach eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir rufen Sie zurück oder schreiben Ihnen!
Ohne Termin ist eine persönliche Vorsprache weiterhin nicht möglich!
Anträge können auch über die Rathäuser gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich dort nach den dortigen Vorsichtsmaßnahmen.
Alternativ schicken wir Ihnen das benötigte Antragsformular gerne per E-Mail zu, so dass Sie das Formular bequem zu Hause ausfüllen und anschließend per Post an die Fahrerlaubnisbehörde übersenden können. Soweit Sie dem Antrag ein aktuelles biometrisches Lichtbild beifügen müssen, achten Sie bitte darauf, dass das Bild in geeigneter Weise am Antrag / an Ihrem Schreiben befestigt ist (z.B. mittels einer Büroklammer).
Haben Sie Fragen? Die Informationshotline der Fahrerlaubnisbehörde erreichen Sie unter der Telefonnummer: 07121/480-2090.
Bei Fragen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht wählen Sie bitte die Telefonnummer: 07121/480-2081.
Allgemeine Informationen
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- vorschriftsgemäß ausgebildet wurde,
- die erforderliche theoretische und praktische Prüfung bestanden hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
- keine EU-Fahrerlaubnis besitzt.
Alle Informationen rund um den Führerschein können Sie diesen Seiten entnehmen:
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Erlaubnis zum Betreiben einer Fahrschule (Fahrschulerlaubnis)
- Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie
- Erteilung von Seminarerlaubnissen für Fahrlehrer
- Fahreignungsregister - Auskunft beantragen
- Fahrerlaubnisverordnung Änderung zum 19.01.2013
- Fahrlehrererlaubnis
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein (international) beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen