Die Flächennutzungsplanung wurde dem  Nachbar-schaftsverband Reutlingen-Tübingen übertragen:

Bau-informationen

Aufgabe des Kreisbauamtes ist es, dafür zu sorgen, dass in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich beim Bebauen und Nutzen von Grundstücken die Anforderungen des öffentlichen Baurechts beachtet werden. Dazu gehören auch die Rechte der Nachbarn und der Gemeinden. Das Kreisbauamt ist daher wichtiger Ansprechpartner für Bauherrschaft und Architekt, oft schon im Vorfeld eines geplanten Vorhabens.

Schwierige Vorhaben, vorwiegend aus dem gewerblichen oder industriellen Bereich (etwa Erweiterung und Neuansiedlung von Betrieben), erfordern oftmals ämter- oder behördenübergreifende Abstimmungen, die im Rahmen des eigentlichen Genehmigungsverfahrens zu zeitaufwendig sein könnten. Das Kreisbauamt bietet hierfür ein vorgezogenes Abstimmungsverfahren an, in dem dann alle betroffenen Stellen frühzeitig beteiligt werden.

Zuständigkeit
Die Baurechtszuständigkeit des Landratsamtes erstreckt sich auf alle Städte und Gemeinden des Landkreises, die nicht selbst Baurechtsbehörde sind. Aufgrund von Sonderregelungen für bestimmte Vorhaben kann das Landratsamt im Einzelfall aber auch für Vorhaben im Bereich dieser Städte und Gemeinden, die selbst Baurechtsbehörden sind, die zuständige Genehmigungsbehörde sein - vor allem dann, wenn verschiedene Genehmigungstatbestände zusammentreffen (zum Beispiel Wasserrecht oder Immissionsschutzrecht)

Städte und Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit im Landkreis Reutlingen sind:
  • Stadt Bad Urach
  • Gemeinde Dettingen
  • Gemeinde Eningen u.A.
  • Stadt Metzingen
  • Stadt Pfullingen
  • Stadt Reutlingen

Hier finden Sie unsere Dienstleistungen und Ihre Ansprechpartner:
 


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0