Bürgerservice

Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

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Teams
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zuständige Stelle

Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland außer Betrieb setzen, wenn

  • Sie zur Außerbetriebsetzung persönlich erscheinen und
  • die erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen.

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Voraussetzungen
  • bei Verschrottung: Verwertungsnachweis von Ihrer Autoverwertung. Diese bestätigt die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs.
  • bei Verbleib Ihres Fahrzeugs: formlose Erklärung
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Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort außer Betrieb setzen:

Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen

  • die Abmeldung bei einer Zulassungsbehörde persönlich anzeigen und
  • die Kennzeichen und
  • die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Die Zulassungsbehörde entfernt die Plaketten von den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung).
Sie vermerkt das Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Sie erhalten die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück. Wenn Sie die Kennzeichen später erneut verwenden möchten, können Sie diese für eine bestimmte Zeit reservieren lassen. Eine Reservierung ist kostenpflichtig.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb setzen:

  • Sie legen die verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten der Kennzeichen frei.
  • Sie notieren sich den jeweils sichtbaren Sicherheitscode und den Sicherheitscode auf der Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder scannen diese als QR-Code ein.
  • Mit dem neuen Personalausweises (nPA) bestätigen Sie Ihre Identität.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die internetbasierte Außerbetriebsetzung mittels e-Payment-System.
  • Nachdem Sie den Vorgang abgeschlossen haben, werden die Daten an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt und Sie erhalten nach der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsbehörde von dort den Bescheid über die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Wenn Sie im Online-Verfahren ein Konto angegeben haben, geht Ihnen der Bescheid per De-Mail zu, ansonsten per Post.

Die Zulassungsstelle informiert die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und Ihre Versicherung, dass Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis
  • Erklärung über den Verbleib oder darüber, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist
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Frist/Dauer
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Kosten/Leistung

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 5,70

Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen.

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Online-Verfahren
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung:

eine Online-Außerbetriebsetzung ist nur mit neuen Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen möglich, die mit Sicherheitscodes versehen sind (seit 2015 ausgegeben). Bei Fahrzeugen, deren Papiere und Kennzeichen vor 2015 ausgestellt wurden, ist eine Online-Außerbetriebsetzung nicht möglich. Dies ist weiterhin nur in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

Sie müssen einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen
Aufenthaltstitel besitzen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben.

Eine elektronische Bezahlung erfolgt nur über Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder über GiroPay.

Die Online-Außerbetriebsetzung kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

Link zur Online-Außerbetriebsetzung

Veräußerungsanzeige
Vollmacht
Einverständniserklärung bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Informationen und Formulare zur Kfz-Steuer


Bitte beachten:
Für jeden einzelnen Zulassungsvorgang muss ein SEPA-Mandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in vorgelegt werden!

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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0