Bürgerservice
Einschulungsuntersuchung wahrnehmen
Bei Schulabsentismus können Kinder und Jugendliche im Gesundheitsamt untersucht werden.
Die Verantwortung für den Schulbesuch liegt bei den Eltern und bei der Schule (§ 85 und § 1 Schulgesetz).
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung (Art. 28 UN-Kinderrechtskonvention).
Nach § 2 Abs. 2 der Schulbesuchsordnung kann die Schulleitung unter bestimmten Voraussetzungen bei Fehlzeiten eines Schülers (lange Erkrankung, auffällig häufige Erkrankungen) von den Erziehungsberechtigten die Einschaltung eines Amtsarztes verlangen.
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Ärztin
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Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
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Abteilungsleitung Kinder- und Jugendgesundheit, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
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Abteilungsleitung Kinder- und Jugendgesundheit, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
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Ärztin
die untere Gesundheitsbehörde, in deren Stadt- oder Landkreis Ihr Kind wohnt
Untere Gesundheitsbehörde ist
- in den Landkreisen: das Landratsamt, Gesundheitsamt
- in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn: die Stadtverwaltung, Gesundheitsamt
Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes auf deren Anforderung übergeben.
Weiterführende Informationen und Downloads rund um das Thema Schulabsentismus finden Sie hier: