Bürgerservice

Einschulungsuntersuchung wahrnehmen

Bei Schulabsentismus können Kinder und Jugendliche im Gesundheitsamt untersucht werden.

Die Verantwortung für den Schulbesuch liegt bei den Eltern und bei der Schule (§ 85 und § 1 Schulgesetz).

Jedes Kind hat das Recht auf Bildung (Art. 28 UN-Kinderrechtskonvention).

Nach § 2 Abs. 2 der Schulbesuchsordnung kann die Schulleitung unter bestimmten Voraussetzungen bei Fehlzeiten eines Schülers (lange Erkrankung, auffällig häufige Erkrankungen) von den Erziehungsberechtigten die Einschaltung eines Amtsarztes verlangen.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die untere Gesundheitsbehörde, in deren Stadt- oder Landkreis Ihr Kind wohnt

Untere Gesundheitsbehörde ist

  • in den Landkreisen: das Landratsamt, Gesundheitsamt
  • in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn: die Stadtverwaltung, Gesundheitsamt

Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes auf deren Anforderung übergeben.

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Sonstiges
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0