Bürgerservice

Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen

Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.

Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.

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Mitarbeiter
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Sachgebietsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Hilfen zur Erziehung
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Team
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Voraussetzungen

Sie erhalten

  • eine Hilfe zur Erziehung oder
  • eine Eingliederungshilfe

Darunter fallen folgende Hilfen:

  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
    • in Vollzeitpflege,
    • in Heimerziehung oder
    • in einer sonstigen betreuten Wohnform
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Verfahrensablauf

Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.

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Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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Frist/Dauer

Keine

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Kosten/Leistung

Keine

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise


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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0