Bürgerservice
Jugendarbeitsschutz
Die Beschäftigung von Personen, die keine 18 Jahre alt sind, unterliegt besonderen Bedingungen. Geregelt sind sowohl das Tätigkeitsspektrum als auch zeitliche und sonstige Rahmenbedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche beschäftigt werden dürfen.
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Gewerbeaufsicht/ Umweltschutz und Arbeitsschutz, Recht und Verwaltung
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)