Bürgerservice
Tankanlagenüberwachung
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl, Diesel usw.), sogenannte "Tankanlagen", sind durch zugelassene Sachverständige zu überprüfen. Die Betreiber müssen die erforderlichen Überprüfungen eigenverantwortlich und unaufgefordert veranlassen.
Eine einmalige Überprüfungspflicht gilt grundsätzlich für alle Tankanlagen
Bei anderen Inhaltsstoffen (z. B. Altöl) kann die wiederkehrende Prüfpflicht aufgrund der Wassergefährdungsklasse abweichen.
Eine einmalige Überprüfungspflicht gilt grundsätzlich für alle Tankanlagen
- vor Inbetriebnahme
- nach einer wesentlichen Änderung
- bei Stilllegung
Bei anderen Inhaltsstoffen (z. B. Altöl) kann die wiederkehrende Prüfpflicht aufgrund der Wassergefährdungsklasse abweichen.
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Tankanlagenüberwachung (AwSV)
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Sekretariat - Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz und Tankanlagenüberwachung (AwSV)
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Abfallrecht, Recht und Verwaltung und Tankanlagenüberwachung (AwSV)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV