Sperrmüll auf Abruf
NICHT für die Einwohner der Städte Reutlingen, Pfullingen und Metzingen.
Hier kommen Sie direkt auf das Anmeldeformular für die Sperrmüllabfuhr.
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Abfälle aus Haushalten, die - auch zerkleinert - für die Mülltonne zu sperrig sind. Ausgeschlossen sind Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen. Die einzelnen Gegenstände sollten nicht schwerer als 50 kg, nicht länger als 2,50 m und nicht breiter als 1,50 m sein.
Sperrmüll von A bis Z (PDF)
Sperrmüll von A bis Z (PDF)
Grundstückseigentümer oder Hausverwaltung - für alle Bewohner auf dem Grundstück.
Gewerbebetriebe sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen
- Antrag über den neu eingerichteten eBürgerservice oder über die Sperrmüllkarte (wird dem Grundstückseigentümer mit der Abfallrechnung zugesandt)
- Einmal im Jahr für alle Bewohner auf dem Grundstück gemeinsam
- Höchstens 2 m3 pro Grundstück, bei mehr als 4 Personen 0,5 m3 pro Person
- keine zusätzlichen Kosten, da in der Abfallgebühr enthalten
- Bereitstellung getrennt nach Holz, Schrott, Elektro-Altgeräte und restlichem Sperrmüll. Nur angemeldete Fraktionen werden abgeholt.
- Antragstellung das ganze Jahr über möglich
- Abholung innerhalb 6 Wochen nach Antragseingang
- Terminbenachrichtigung ca. 1 Woche vor Abholung
- Bereitstellung am Abholtag ab 6.00 Uhr
Verschenkmarkt
Bitte unterstützen Sie keine illegalen Sammlungen. Hinweise zu illegalen Sammlungen können Sie dem Infoblatt illegale Sammlungen entnehmen.
Bitte unterstützen Sie keine illegalen Sammlungen. Hinweise zu illegalen Sammlungen können Sie dem Infoblatt illegale Sammlungen entnehmen.