Betreutes Wohnen
Betreute Wohnanlagen sind in der Bauweise barrierefrei und bieten zusätzlichen Service.
Neben dem Miet- oder Kaufvertrag wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, der die Serviceleistungen regelt.
Für den Grundservice wird eine monatliche Betreuungspauschale erhoben.
Er umschließt zum Beispiel:
Neben dem Miet- oder Kaufvertrag wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, der die Serviceleistungen regelt.
Für den Grundservice wird eine monatliche Betreuungspauschale erhoben.
Er umschließt zum Beispiel:
- Das Bereitstellen eines Hausnotrufes
- Die Beratung und im Bedarfsfall Vermittlung von individuell notwendigen Hilfen
- Die Organisation von gemeinschaftsfördernden Angeboten
- Hausmeisterdienste