Allgemeine finanzielle Hinweise
Neben dem Wissen um das breitgefächerte Hilfsangebot, das den älteren, kranken und pflegebedürftigen Menschen ein möglichst langes selbständiges Leben ermöglichen soll, stellt sich aber immer auch die Frage nach der Bezahlung dieser Angebote.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) sind die Leistungen unterschiedlicher Träger festgelegt und beschrieben.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) sind die Leistungen unterschiedlicher Träger festgelegt und beschrieben.
- Behandlungspflege (SGB V)
- Voraussetzung: Ärztliche Verordnung
Kostenträger: Krankenkassen - Grundpflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe (SGB XI)
- Voraussetzung: Pflegebedürftigkeit
Kostenträger: Pflegeversicherung - Hilfe zur Pflege (SGB XII)
- Voraussetzung: Finanzielle Bedürftigkeit
Kostenträger: Kreissozialamt