Gewässerkarten des Landkreises Reutlingen (Kleinstgewässer sind in den Karten nicht dargestellt):

Hochwasser im Landkreis Reutlingen

Hochwasser übersteigt gelegentlich unsere Vorstellungskraft. Von Hochwässern mit teilweise verheerenden Auswirkungen zum Beispiel an Echaz, Erms und Eierbach berichten bereits Flussgebietsbeschreibungen Anfang des 20. Jahrhunderts (historische Hochwasserereignisse im Landkreis Reutlingen).

In den vergangenen Jahren machten im Landkreis Reutlingen Hochwasserereignisse im Nordraum von Reutlingen und in Wannweil (2002) sowie in Eningen, Metzingen und Grafenberg (2008) Schlagzeilen. Beim  Hochwasserereignis vom 1./2. Juni 2013 waren darüber hinaus auch Albgemeinden, besonders  Sonnenbühl-Erpfingen und Trochtelfingen-Hausen betroffen.

Gefährdet sind zum einen die Tallagen aller, auch kleiner, kleinster und verdolter Gewässer und Trockentäler. Im Rahmen des Flächenmanagements wurden die besonders gefährdeten Tallagen der größeren Gewässer im Außenbereich (das ist der Bereich außerhalb der bebauten Ortslage) als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen.
Kenntnisse über die Gefährdungslage im Innenbereich (im Zusammenhang bebaute Ortslage) ergeben sich derzeit auf Grund von Hochwasserereignissen aus der Vergangenheit; ausnahmsweise können Hochwassermarken historische Hochwasserstände aufzeigen, wie zwei Beispiele von der Echaz in Betzingen und in Wannweil verdeutlichen (siehe Fotos).

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Hochwassermarke in Betzingen

Hochwassermarke_Echaz-Wannweil
Hochwassermarke in Wannweil

Wie gefährdet ist Ihr Gebäude? Folgende Fragen und Antworten darauf helfen Ihnen weiter:
  • Gibt es für das Gebiet eine Hochwassergefahrenkarte (im Landkreis derzeit vorliegend für Neckar, Schaich und Wiesaz)? Einsichtnahme ist möglich bei den Kommunen, dem Landkreis und unter www.hochwasserbw.de "Gefahrenkarten" - "interaktive Gefahrenkarten". 
  • Gibt es Überschwemmungsereignisse aus der Vergangenheit (bei Gemeinde oder Feuerwehr anfragen)?
  • Liegt Ihr Gebäude/Anwesen tiefer als das angrenzende Gelände (Tiefpunkt am Hang oder in einer Geländesenke oder Mulde)? Begünstigen abgesenkte Bordsteine und Einfahrten Fliesswege von der Straße auf Ihr Grundstück oder in Gebäudeteile?
  • Weisen Gewannnamen (See, Au, Ried, Bachstraße) auf ehemalige Überschwemmungsbereiche oder verdolte Gewässerstrecken hin?
  • Verfügt Ihr Gebäude über eine ausreichende Entwässerung (DIN EN 12056; Auskünfte erteilen Architekten oder Fachfirmen)?
  • Liegt Ihr Gebäude in einem Gebiet mit hohem Grundwasserstand (in der Regel gewässernahe Bereiche, ehemalige Auen)?

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0