Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften

Ambulant betreute Pflege-WG´s kommen dem Wunsch vieler Menschen entgegen, auch bei Pflegebedürftigkeit in privater Häuslichkeit und möglichst selbstbestimmt zu leben. Jeder Bewohnerin, jedem Bewohner steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung, das mit eigenen Möbeln eingerichtet wird. Wohnzimmer, Küche/Essbereich, sanitäre Einrichtungen werden gemeinschaftlich genutzt. In die Tagesgestaltung können individuelle Interessen eingebracht werden und man kann sich in den eigenen Möglichkeiten und Wünschen in das Alltagsgeschehen einbringen.

Die Pflege-WG´s im Landkreis stehen unter verantwortlicher Leitung eines Trägers. Dieser stellt sicher, dass die Wohnbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und für die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuung geeignetes Personal zur Verfügung steht. In den Pflege-WG´s ist eine Anwesenheitszeit von 24 Stunden durch Betreuungskräfte/ Alltagsbegleiter*innen gewährleistet; rund um die Uhr ist also ein/e Ansprechpartner*in vor Ort. Erforderliche Pflege wird von ambulanten Pflegediensten erbracht. Dabei können die Bewohner*innen der WG einen Pflegedienst eigener Wahl nutzen; es besteht auch die Möglichkeit, dass die Bewohner*innen bzw. deren gesetzliche Vertreter einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Aufgrund des überschaubaren Rahmens sind Pflege-WG´s besonders geeignet für Menschen mit einer Demenzerkrankung und auch dann, wenn sich Angehörige umfassender einbringen wollen, als es bei Versorgung des pflegebedürftigen Familienmitglieds in einem Pflegeheim möglich ist. Daneben gibt es auch für Menschen mit Intensivpflegebedarf spezialisierte WG´s.

Die monatlichen Kosten setzen sich insbesondere zusammen aus: Miete, Mietnebenkosten, Haushaltsgeld sowie einer Betreuungspauschale. Letztere kann zum Teil durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden. Zur Finanzierung der Kosten für den ambulanten Pflegedienst können die individuellen ambulanten Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse genutzt werden. Es verbleibt jedoch ein nicht unerheblicher Eigenanteil für die einzelnen Bewohner*innen. Kann dieser Eigenanteil nicht bzw. nicht in vollem Umfang durch Eigenmittel abgedeckt werden, sollten sich Interessent*innen vor Entscheidung für diese Wohnform mit dem Sozialamt hinsichtlich Leistungen auf „Hilfe zur Pflege“ in Verbindung setzen.

Hier gelangen Sie zum Informationsblatt "Wohnen in Gemeinschaft" für pflegebedürftige Menschen

In der folgenden Liste sind alle ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaften im Landkreis aufgeführt:

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  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0