Vogelgrippe; Aviäre Influenza (AI)

Influenzaviren haben ein breites Wirtsspektrum und verändern sich ständig. Besonders durch den Austausch genetischer Informationen zwischen Influenzaviren des Menschen, der Vögel und der Schweine können Varianten entstehen, die für den Menschen stark krankmachend sind. Durch traditionelle Formen der Tierhaltung (z.B. Freilandhaltung) und den engen Kontakt zwischen Menschen und Nutztieren ist das Risiko für das Entstehen neuer Influenzaviren in Asien besonders hoch. Die Wanderbewegungen der Zugvögel, aber vor allem der internationale Reise- und Warenverkehr sorgen für eine schnelle Verbreitung der Erreger. Um möglichst frühzeitig potentielle Seuchenerreger zu identifizieren und Gegenmaßnahmen wie z.B. die Impfstoffentwicklung anzupassen, wird das Geschehen weltweit intensiv überwacht.

Situation im Landkreis Reutlingen

Am 05.01.2023 wurde der Ausbruch der AI bei Schwänen im Landkreis Tübingen amtlich festgestellt. Nachdem am 13.01.23 auch bei weniger ortstreuen Wildvögeln das Virus im Grenzgebiet zum Landkreis Reutlingen nachgewiesen wurde, erfolgte eine neue Risikobewertung und Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen wurden angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist mit Ablauf des 31.03.2023 ausgelaufen, nachdem bis dahin keine weiteren Fälle festgestellt wurden.

Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Eine Karte der aktuellen Aufstallungszonen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

An 1114 Wildvögeln wurden 2022 in Baden-Württemberg Untersuchungen vorgenommen, wobei 48 mal eine hochpathogene Variante des Erregers der Geflügelpest (HPAIV) nachgewiesen wurde.  Bei der Untersuchung von 12515 Proben aus Geflügelhaltungen wurde in 2 Betrieben das Virus festgestellt.

Da die AI mittlerweile regelmäßig im Winterhalbjahr auftritt und somit eine ständige Bedrohung darstellt, sollten sich alle Geflügelhalter auf mögliche Seuchenausbrüche vorbereiten. Die Möglichkeit zur Aufstallung der Tiere bietet dabei die meisten praktischen Ansatzpunkte. Ausnahmen von einer potentiellen Aufstallungspflicht können in erster Linie  dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Übernetzung/Überdrahtung des Auslaufes den Kontakt zur Wildvögeln sicher verhindert. Um die Eignung solcher Maßnahmen abzuklären, sollten alle Geflügelhalter Kontakt mit dem Veterinäramt aufnehmen.

Für den Fall, dass es im weiteren Verlauf des Seuchengeschehens zur Festlegung von Restriktionsgebieten kommen sollte, rät das Veterinäramt allen Direktvermarktern von Eiern über die Einrichtung einer Packstelle nachzudenken. Aus Betrieben in Restriktionsgebieten dürfen aus Gründen der Rückverfolgbarkeit nur Eier über zugelassene Packstellen vermarktet werden. Zuständig für die Zulassung als Packstelle sind die Regierungspräsidien.

Wildvogelmonitoring

Auf Anraten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) soll ein verstärktes AI-Monitoring in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Die Untersuchung verendeter Wildvögel ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Maßnahme und das Veterinäramt sorgt für die Zuleitung der Kadaver an das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt - Diagnostikzentrum in Aulendorf (STUA).
Das Bergen von Kadavern erfolgt durch das Veterinäramt aber nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Zum Beispiel schwer zugängliche oder in fortgeschrittener Verwesung befindliche Kadaver werden nicht geborgen. Grundvoraussetzung ist, dass der Fundort zeitnah und eindeutig bestimmt an das Veterinäramt übermittelt wird. Schon bei einer Zeitverzögerung über Nacht muss damit gerechnet werden, dass der Kadaver von Aasfressen entsorgt wurde. Geokoordinaten sind für die Beschreibung des Fundortes ideal geeignet. Beim Fund eines toten Vogels handelt es sich um keinen Notfall, der außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet werden müsste.

weitere Informationen:
MLR

FLI


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