Hundehaltung

Neben den allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes definiert die Tierschutz-Hundeverordnung die Mindestanforderungen an eine tierschutzgerechte Hundehaltung.

Dieser Verordnung wurde am 25.11.2021 geändert. Folgenden Neuregelungen sind von besonderer praktischer Bedeutung für zahlreiche Hundehalter:

1. ab dem 01.01.2021

a) Welpen bis zu einem Alter von zwanzig Wochen ist mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren.

b) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.

2. ab dem 01.01.2023

Die Anbindehaltung ist verboten. Ausnahmen sind an folgende Voraussetzungen gebunden:

a) Der Hund begleitet eine Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird.

b)Die Anbindung ist mindestens drei Meter lang und gegen ein Aufdrehen gesichert.

c)Das Anbindematerial ist von geringem Eigengewicht und so beschaffen, dass sich der Hund nicht verletzen kann.

d) Es werden breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen und nicht zu Verletzungen führen können.

Die Haltung im Zwinger wird von vielen Hundefreunden kritisch gesehen, ist aber zulässig und kann auch Vorteile für den Hund bieten.

Entscheidend für eine tierschutzgerechte Hundehaltung ist die Befriedigung des Gemeinschaftbedürfnisses des Rudeltieres Hund.

Haltung in Transportboxen

Aktuelles zum Hundeführerschein

Derzeit gibt es keine konkreten Informationen darüber, wie der geplante Hundeführerschein umgesetzt werden soll, d.h. zum Beispiel darüber, wer den Hundeführerschein ablegen muss, welche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen oder auch wer eine mögliche Sachkundeprüfung durchführen darf. Ebenso ist bisher nicht bekannt, wann der Hundeführerschein eingeführt werden soll. Konkrete Regelungen müssen erst noch im Rahmen einer gesetzlichen Umsetzung festgelegt werden.


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