Trichinenuntersuchung bei erlegtem Wild

Alle Tiere, deren Fleisch als Lebensmittel verwendet werde soll und die Träger von Trichinen sein können, müssen auf diese Parasiten untersucht werden. Von den jagdbaren Tieren sind davon in erster Linie Wildschweine und Dachse betroffen. Die eigentliche Untersuchung erfolgt in den Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises durch die amtlichen Tierärzte.

Die Probenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch durch andere Personen (i.d.R. Jäger) erfolgen:

1.  Übertragung: 
Auf Antrag wird sachkundigen Personen vom Veterinäramt die Berechtigung zur Entnahme von Trichinenproben im Landkreis Reutlingen erteilt. Sie erhalten dann Wildurprungsmarken und Wildursprungsscheine, mit denen die Zuordnung des Untersuchungsergebnisses zum Wildkörper sichergestellt wird. Die Übertragung gilt ausschließlich im Landkreis Reutlingen. Dabei ist entscheidend, dass sich der Wildkörper bis zum Abschluss der Untersuchung auf Trichinen im Landkreis Reutlingen befindet. Soll der Wildkörper in dieser Zeit in einem anderen Landkreis gelagert werden, so muss eine Übertragung beim entsprechenden Veterinäramt beantragt werden.

2. Sachkunde:
Die Sachkunde zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen muss nachgewiesen werden. Jäger tun dies in der Praxis durch die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Im Landkreis Reutlingen organisieren die Kreisjägervereinigungen Münsingen und Reutlingen bei ausreichender Nachfrage einmal jährlich einen Schulungstermin im September.

3. Zuverlässigkeit:
Jäger weisen ihre Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines gültigen Jagdscheines nach. Bei Verlust des Jagdscheines oder Unzuverlässigkeit in der Verwendung der Wildursprungsmarken und Wildursprungsscheine oder anderen Unregelmäßigkeiten kann die Übertragung der Trichinenprobenentnahme wieder entzogen werden.


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