Wanderung mit Bienen
Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht sind Imker verpflichtet, im Falle einer vorübergehenden Wanderung Folgendes aufzuzeichnen:
- Ort der Wanderung
- Datum des Beginns und der Beendigung der Wanderung
- Anzahl der verbrachten Bienenvölker
Eine Dokumentationshilfe finden Sie hier.