Hauswirtschaftliche Hilfen

Wenn Waschen, Bügeln, Putzen oder zum Beispiel auch die Erledigung von Einkäufen beschwerlich werden bzw. nicht mehr selbstständig erledigt werden können, kann hauswirtschaftliche Unterstützung hilfreich sein.

Liegt ein Pflegegrad vor, können zur Nutzung hauswirtschaftlicher Hilfen ggf. Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Sofern die haus-wirtschaftliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch ein - anerkanntes - Serviceangebot für haushalts-nahe Dienstleistungen erbracht wird, sind hierfür der Entlastungsbetrag (anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5) und zusätzlich bis zu 40% der Pflegesachleistungen (anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2) einsetzbar. Die Nutzung von Pflegesachleistungen ist allerdings nur möglich, wenn diese nicht bereits durch pflegerische Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes aus-geschöpft sind. Für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Hilfen kommen ggf. auch Leistungen der Verhinderungspflege (Anspruchsvoraussetzungen sind: mind. Pflegegrad 2 und die Pflegebedürftigkeit in häuslicher Umgebung besteht mind. seit sechs Monaten) in Betracht.

Hauswirtschaftliche Hilfen sind selbstverständlich auch für Selbstzahler nutzbar.

Hier gelangen Sie zum Informationsblatt "Hauswirtschaftliche Hilfen
   im Landkreis Reutlingen"

Sofern Sie bei einem Ambulanten Pflegedienst wegen hauswirtschaftlicher Hilfen anfragen wollen, finden Sie die Kontaktdaten unter „Ambulante Pflegedienste“.

Im Folgenden finden Sie die „Hauswirtschaftlichen Hilfen“, die im Landkreis Reutlingen tätig sind. Beim Öffnen des jeweiligen Angebots erhalten Sie die Information, ob dieses für Ihren Wohnort zuständig ist.

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